Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG
Die Erlaubnis wurde durch die Regierung von Oberfranken erteilt und bestätigt die Berechtigung zum Großhandel mit Arzneimitteln im genehmigten Umfang.
DE_BY_05_WDA_2025_ROF-SG55.2-2675.3-137-2-64
Öffentliche PDF-Kopie ansehen