Skip to content
JeCo GmbH – Pharmaceutical wholesale with a clear direction
Tel.: +49 9193 5011653 Email: info@jeco-gmbh.de
JeCo GmbH
Home Company Partners Portfolio TJ-Motion® for Pharmacies Quality Deliveries Digital Processes Complaints
DE EN
Contact

Terms

General terms and conditions of business

Sales and delivery terms of JeCo GmbH exclusively for business customers (B2B).

The German version is legally authoritative.
Any English presentation is provided for orientation only.

Legal notice Privacy Terms Returns & complaints

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ausschließlich für Unternehmer – B2B

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – nachfolgend „AGB“ – der
JeCo GmbH
Lombardeiweg 2
91325 Adelsdorf
Deutschland
– nachfolgend „Verkäufer“ – gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer – nachfolgend „Kunde“ – mit dem Verkäufer per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief abschließt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Der Kunde versichert mit Abgabe seiner Bestellung beziehungsweise Annahme eines Angebots, dass er den Vertrag ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken abschließt. Der Verkäufer ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.5 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.6 Diese AGB gelten in ihrer jeweils vereinbarten Fassung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann den Verkäufer telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief um die Abgabe eines Angebots bitten. Eine solche Anfrage des Kunden ist unverbindlich.

2.2 Der Verkäufer kann dem Kunden auf dessen Anfrage ein verbindliches Angebot übermitteln. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist durch eine Annahmeerklärung per E-Mail, Fax oder Brief oder durch vollständige beziehungsweise vereinbarte teilweise Zahlung des angebotenen Kaufpreises annehmen.

Für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beziehungsweise der Zahlung beim Verkäufer maßgeblich.

2.3 Übermittelt der Kunde dem Verkäufer unmittelbar eine Bestellung, stellt diese ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch:

  • eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform,
  • die Aufforderung zur Zahlung,
  • die Übersendung einer Rechnung,
  • die Mitteilung über den Versand der Ware oder
  • die Lieferung der Ware.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem eine der vorgenannten Handlungen zuerst erfolgt.

2.4 Als Werktage im Sinne dieser Bestimmung gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Geschäftssitz des Verkäufers.

2.5 Eine bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist oder sich aus ihrem Inhalt eindeutig etwas anderes ergibt.

2.6 Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung des Verkäufers, diesen AGB sowie gegebenenfalls ausdrücklich einbezogenen Produktbeschreibungen, Preislisten oder sonstigen Vertragsunterlagen.

2.7 Angaben des Verkäufers zu Waren, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, Leistungsdaten und sonstige technische Angaben, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Verladungs- und Versicherungskosten sowie Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige öffentliche Abgaben gesondert berechnet.

3.3 Es gelten die im verbindlichen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Nach Vertragsschluss eintretende Kosten- oder Preisänderungen berühren den vereinbarten Kaufpreis nicht, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

3.4 Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung mitgeteilt.

3.5 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, sofern kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde.

3.6 Ist ein Kauf auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

3.7 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag einem Konto des Verkäufers endgültig gutgeschrieben wurde.

3.8 Der Kunde kommt mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.9 Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

3.10 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, noch ausstehende Leistungen zu verweigern und Vorauszahlung oder eine geeignete Sicherheitsleistung zu verlangen.

Kommt der Kunde einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

3.11 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten entstehen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Einfuhrabgaben sowie Gebühren von Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern. Diese Kosten trägt der Kunde.

Dies gilt entsprechend für Gebühren, die entstehen, weil der Kunde die Zahlung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union veranlasst.

4. Lieferung und Versand

4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht, bevor:

  • alle zur Ausführung der Bestellung erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen,
  • erforderliche Freigaben des Kunden erfolgt sind und
  • eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.

4.3 Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und dem Kunden hierdurch kein erheblicher zusätzlicher Aufwand entsteht.

Zulässige Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen, konkreten und kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.

Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Waren werden unverzüglich erstattet.

4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung übergeben hat.

Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt oder Teillieferungen erfolgen.

4.6 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

4.7 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die durch die Verzögerung verursachten zusätzlichen Kosten.

4.8 Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Lieferdaten anzugeben und dafür zu sorgen, dass die Lieferung an der angegebenen Anschrift angenommen werden kann.

Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Lieferdaten, fehlende Annahmemöglichkeiten oder eine vom Kunden gewünschte erneute Zustellung entstehen, trägt der Kunde, soweit er die Umstände zu vertreten hat.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

5.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegende Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg, Terrorismus oder Unruhen,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • behördliche Maßnahmen oder Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen,
  • rechtmäßige Arbeitskämpfe,
  • erhebliche Betriebs- oder Verkehrsstörungen,
  • Energie- oder Rohstoffmangel,
  • nicht vom Verkäufer zu vertretende Ausfälle von Kommunikations-, IT- oder Transportsystemen und
  • sonstige vergleichbare Ereignisse, die der Verkäufer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern konnte.

5.2 Der Verkäufer wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer einer wesentlichen Behinderung informieren, sobald ihm dies vernünftigerweise möglich ist.

5.3 Wird die Vertragserfüllung durch ein solches Ereignis dauerhaft unmöglich oder ist dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar, kann der Verkäufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

Dem Kunden steht ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu, wenn ihm wegen der Dauer der Behinderung ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

Bereits erbrachte Gegenleistungen für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

5.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

6. Leistungsverzögerung und Annahmeverzug

6.1 Die Rechte des Kunden bei einer Verzögerung der Leistung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

6.2 Befindet sich der Verkäufer in Verzug, ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht oder nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktritt.

6.3 Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder verzögert sich der Versand beziehungsweise die Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der hierdurch entstandenen Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu verlangen.

6.4 Verzögert sich die Abnahme, der Versand oder die Zustellung um mehr als einen Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, kann der Verkäufer für jeden weiteren angefangenen Monat pauschale Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwerts der betroffenen Ware verlangen. Die pauschalen Lagerkosten sind auf insgesamt 5 % des Nettowarenwerts begrenzt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.5 Nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme oder zur Beseitigung des Leistungshindernisses kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der jeweiligen Saldoforderung des Verkäufers.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht nicht, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder sich gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug befindet.

7.3 Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte entstehen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Wird die Vorbehaltsware gemeinsam mit anderen Waren veräußert, ohne dass ein Einzelpreis vereinbart wurde, tritt der Kunde dem Verkäufer denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren entspricht.

7.4 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Verkäufer wird die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt.

Nach Widerruf der Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

7.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Vorbehaltsware.

7.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde dem Verkäufer anteilig Miteigentum. Der Verkäufer nimmt die Übertragung an. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.

7.7 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren und alle für die Wahrung der Rechte des Verkäufers notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall, sofern er die Pfändung oder den sonstigen Eingriff zu vertreten hat.

7.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

8. Mängelhaftung und Gewährleistung

8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform erklärt wurden.

8.2 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

8.3 Eine Mängelanzeige soll den Mangel möglichst genau beschreiben und Angaben zur betroffenen Ware, Rechnungs- oder Auftragsnummer sowie – soweit sinnvoll und zumutbar – aussagekräftige Fotos enthalten.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass einzelne dieser Angaben fehlen, sofern eine rechtzeitige und hinreichend konkrete Mängelanzeige vorliegt.

8.4 Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die übrigen gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

Betrifft ein nicht unerheblicher Mangel nur einen abgrenzbaren Teil der Lieferung, berechtigt dies den Kunden nur dann zur Zurückweisung oder Rückabwicklung der gesamten Lieferung, wenn die Teilleistung für ihn objektiv ohne Interesse ist.

8.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei:

  • natürlicher Abnutzung oder gewöhnlichem Verschleiß,
  • unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung,
  • ungeeigneter Lagerung,
  • übermäßiger oder vertragswidriger Beanspruchung,
  • Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Hilfsmittel,
  • Nichtbeachtung von Verarbeitungs-, Pflege-, Lagerungs- oder Verwendungshinweisen,
  • unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder
  • sonstigen nach Gefahrübergang entstandenen Schäden,

soweit der betreffende Umstand für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist.

8.6 Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst Nacherfüllung verlangen und grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.

Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen nicht vorliegen oder sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

8.7 Der Kunde hat dem Verkäufer die beanstandete Ware zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Rücksendungen sind vorab mit dem Verkäufer abzustimmen.

Bei berechtigten Mängelansprüchen trägt der Verkäufer die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Der Verkäufer ist berechtigt, eine mangelhafte Ware nach erfolgter Ersatzlieferung auf seine Kosten zurückzunehmen.

Erweist sich die Mängelanzeige als unberechtigt und hat der Kunde dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, kann der Verkäufer Ersatz der unnötig entstandenen Prüf-, Transport- und sonstigen Aufwendungen verlangen.

8.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

8.9 Die Verkürzung der Verjährungsfrist und der Ausschluss der Mängelhaftung für gebrauchte Waren gelten nicht:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
  • bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 9 dieser AGB sowie
  • für gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB.

9. Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines ausdrücklich übernommenen Garantieversprechens, soweit sich aus der Garantie nichts anderes ergibt,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.5 Die gesetzlichen Beweislastregelungen werden durch diese Haftungsbestimmungen nicht verändert.

10. Verjährung sonstiger Ansprüche

Soweit in diesen AGB keine besondere Verjährungsregelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

11.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt.

11.2 Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit sie auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.

11.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

§ 354a HGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz des Verkäufers.

12.3 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Vertrag der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.

12.4 Der Verkäufer ist in allen Fällen berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

12.5 Vertragssprache ist Deutsch.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist eine schriftliche Vereinbarung beziehungsweise die schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung des Verkäufers maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

13.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten für einen bestehenden Vertrag nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden.

JeCo GmbH

JeCo GmbH – Pharmaceutical wholesale with a clear direction

Company

Company Partners Portfolio TJ-Motion® for Pharmacies Digital Processes

Quality

Quality Deliveries Returns & complaints

Contact

info@jeco-gmbh.de +49 9193 5011653

JeCo GmbH
Lombardeiweg 2
91325 Adelsdorf
Germany

Regulatory documentation: WDA no.: DE_BY_05_WDA_2025_ROF-SG55.2-2675.3-137-2-64 GDP no.: DE_BY_05_GDP_2025/53.2-2675.3-137-2-67 IFA data status 27/07/2026

© 2020–2026 JeCo GmbH

Web & Technology robnet.dev

Terms Privacy Legal notice

JeCo GmbH is a company incorporated under the laws of the Federal Republic of Germany.